Jahresgastkarten

Auf Antrag erhalten Sie als Gast eine Jahreskarte für unsere Gewässer. Die Jahresgastkarte dient als Probejahr für Ihren Antrag auf Neuaufnahme im darauf folgenden Jahr.
Die Jahresgastkarte berechtigt zur Ausübung der Fischerei mit all den Rechten und Pflichten eines Mitgliedes an den Gewässern Amper und Pucher Meer I. Das Pucher Meer II und Hasenheide ist nur für Mitglieder und als Gast nicht erwerbbar.
Sie haben als Gast die Verpflichtung zur Führung der Fanglisten, der Einhaltung der Vereinsrichtlinien für die jeweiligen Gewässer, der Ableistung von Arbeitsdiensten, sowie zum Besuch der Vereinsveranstaltungen. Näheres können Sie den Richtlinien (unten zum Download) entnehmen.
Die Jahresgastkarten sind limitiert. Es kann somit vorkommen, dass bereits zu Beginn des Jahres das jährliche Gastkartenkontingent ausgeschöpft ist. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie nach Einreichung Ihres Antrages mit Formblatt 002 kurzfristig von uns Bescheid, gerne können wir dann Ihren Antrag für das Folgejahr verwenden sofern das Ihrerseits gewünscht ist.
Gebühren Jahresgastkarte
Erwachsene:380,00 Euro
Eine Kartenausgabe erfolgt nur bis zum 30.06. des laufenden Jahres.
Jugendliche:150,00 Euro
Eine Kartenausgabe erfolgt nur bis zum 30.09. des laufenden Jahres.
Richtlinie zum Probejahr u. Jahresgastkarte:
 Download
Antrag für eine Jahresgastkarte(Formblatt Nr. 002):
 Download
Zur Beantragung der Jahresgastkarte wenden Sie sich bitte an den ersten Schriftführer:
Andre Wagner